( Erläuterung zur Vermittlung der Baderegeln bei Kindern
Beim Prüfungspunkt „Kenntnis der Baderegeln“ kommt immer wieder die Frage auf, ob die Kinder die Regeln auswendig lernen müssen oder wie die Kenntnis von Baderegeln bei noch nicht lesenden Kindern geprüft wird? Kenntnis von Baderegeln bedeutet, dass die Baderegeln sinngemäß durch den Prüfling verstanden worden sind. Das Verständnis kann z.B. durch Nachfragen wie „Darf ich in einem Freibad oder See baden gehen, wenn es gewittert“ oder „Was sollten wir immer tun, bevor wir schwimmen gehen?“ überprüft werden. Hierzu können auch die Baderegeln im gemeinsamen Gespräch erarbeitet werden. Das bloße Auswendiglernen und Aufsagen der Baderegeln ist damit nicht gemeint. )